Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
http://www.eg-sim.de
Sind wir nun alle Kriminelle?
Wenn es nach einem Richter im Göttinger Prozess gegen einen 35-jährigen Handy-Unlocker geht, ja!
Seit Juni 2010 arbeiteten acht Beamte aus der gegründeten "Ermittlungsgruppe SIM" in Göttingen gegen Personen, die Ihre Telefone entsperren und vom SIM-Lock befreien.
Der Auftrag stammt nicht von den Netzbetreibern oder von Geräteherstellern. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte gegen professionelle sowie Hobby-Entsperrer. Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, und Beschlagnahmungen sind die Folge. Und das bei Verkäufern von Equipment, sowie bei deren Kunden.
Anfang Mai gab es den ersten Prozess gegen einen 35-jährigen Unlocker aus Göttingen. Das Urteil: 7 Monate Haft, die auf Bewährung ausgestellt wurde.
Dieses Urteil bzw. die Begründung des Urteils hat weitreichende Folge, sollte es rechtskräftig und keine Revision eingeleitet werden. Auch wenn die Begründung dieses Urteils weitere Umstände berücksichtigen sollte, die dem Beklagten zur Last gelegt würden, dürfe es nicht ohne handfeste Prüfung zum rechtlichen Verbot von Eingriffen in Mobiltelefone kommen. Ein rechtskräftiges Urteil könnte als Präzedenzfall dienen, das jeglichen Eingriff in Geräten vollständig verbieten könnte, nicht nur einen Unlock. Die Begründung der Urteilsverkündung ist fragwürdig. Auch könnte dieses Urteil unkontrolliert die Tür zu weiteren Interpretationen öffnen und Gegenstand weiterer, von Mobiltelefonen fernen, Verfahren werden. Außerdem könnten die Netzbetreiber die Folgen negativ zu spüren bekommen, sollten potentielle Kunden auf den Kauf entsprechender Mobiltelefone verzichten, sofern es Kunden untersagt würde, dort selbst Individualisierungen vorzunehmen. Negative Auswirkungen würden auf die Kunden übertragen werden. Manche Geschäftsbereiche würden gefährdet, sollte dieses Amtsgericht-Urteil tatsächlich durchgesetzt werden.
Auch NokiaPort.de schließt sich diesen Interessen an und möchte insofern Unterstützung leisten, dass die Chance auf eine Revision besteht. Somit soll die Substanz dieses Urteils auf hörerer gerichtlichen Instanz erneut geprüft werden.
Hierfür wurde nun eine Interessengemeinschaft gegründet, die zum Ziel hat gegen das Urteil anzukämpfen und eine Revision des Urteils zu unterstützen.
Für eine erfolgreiche Revision haben sich mehrerer Mobilfunk-Communities verbündet, um eine Spendenaktion aufzurufen und weitere Verfahren in höheren Instanzen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.
Für finanzielle Hilfe wurde die Seite http://eg-sim.de ins Leben gerufen, auf denen gespendet werden kann. Sollte es zu einer Wende des Urteils kommen, werden die Spenden an Gute Zwecke/Einrichtungen gespendet.
Es gibt viele Länder, in denen das Entsperren des eigenen Geräts gesetzlich erlaubt ist. Bestes Beispiel zeigt der österreichische Fall der Provider Yesss! gegen T-Mobile. Die Richter entschieden zugunsten Yesss!, der Kunden sogar dazu animieren darf und Anleitungen stellt, wie man Telefone entsperren kann. Es gibt sogar Ländern in denen ein SIM-Lock gesetzlich verboten ist, so zum Beispiel Finnland.
Nehmen wir uns ein Beispiel daran. Das gibt dem Kunden die freie Verfügungsgewalt über sein Eigentum.
"Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil" ... Nein, nicht mit uns! Und schon gar nicht pauschal aus der niedrigsten gerichtlichen Instanz!
Hier geht es zur Webseite http://www.eg-sim.de
[ExiTuS]
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Der Auftrag stammt nicht von den Netzbetreibern oder von Geräteherstellern. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte gegen professionelle sowie Hobby-Entsperrer. Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, und Beschlagnahmungen sind die Folge. Und das bei Verkäufern von Equipment, sowie bei deren Kunden.
Anfang Mai gab es den ersten Prozess gegen einen 35-jährigen Unlocker aus Göttingen. Das Urteil: 7 Monate Haft, die auf Bewährung ausgestellt wurde.
Dieses Urteil bzw. die Begründung des Urteils hat weitreichende Folge, sollte es rechtskräftig und keine Revision eingeleitet werden. Auch wenn die Begründung dieses Urteils weitere Umstände berücksichtigen sollte, die dem Beklagten zur Last gelegt würden, dürfe es nicht ohne handfeste Prüfung zum rechtlichen Verbot von Eingriffen in Mobiltelefone kommen. Ein rechtskräftiges Urteil könnte als Präzedenzfall dienen, das jeglichen Eingriff in Geräten vollständig verbieten könnte, nicht nur einen Unlock. Die Begründung der Urteilsverkündung ist fragwürdig. Auch könnte dieses Urteil unkontrolliert die Tür zu weiteren Interpretationen öffnen und Gegenstand weiterer, von Mobiltelefonen fernen, Verfahren werden. Außerdem könnten die Netzbetreiber die Folgen negativ zu spüren bekommen, sollten potentielle Kunden auf den Kauf entsprechender Mobiltelefone verzichten, sofern es Kunden untersagt würde, dort selbst Individualisierungen vorzunehmen. Negative Auswirkungen würden auf die Kunden übertragen werden. Manche Geschäftsbereiche würden gefährdet, sollte dieses Amtsgericht-Urteil tatsächlich durchgesetzt werden.
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