Letzter Beitrag: 21.05.2009, 08:52
Text Wirklich keine Zahlungserinnerung/Mahnung?
Es ist recht ungewöhnlich, dass ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde, ohne vorherige Zahlungserinnerung und Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung.

Bist du sicher, dass du keinerlei Zahlungserinnerung, und vor allem keine schriftliche Mahnung mit einer Frist erhalten hast?
Einem korrektes kaufmännisches Mahnverfahren gehen immer Zahlungserinnerung(en) und mindestens eine Mahnung voraus! Und erst in der letzten Mahnung wird mit Gericht oder Inkasso "gedroht". Erst dann wird es an das Amtsgericht weitergeleitet, die das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Soweit ich weiß, kann binnen zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Damit könnte man zum einen etwas Zeit rausholen, zum anderen aber auch weitere Kosten verursachen.

[ExiTuS]
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Wernicke Cipher (Chiffrierung)
Unlösbares Problem? -> das Nötel :-)
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Nachrichten in diesem Thema

RE: Rechtliche Sache Handy Vertrag!!
19.05.2009, 20:05
von AnnaLog
Wirklich keine Zahlungserinnerung/Mahnung?
19.05.2009, 21:46
von [ExiTuS]