Letzter Beitrag: 19.02.2012, 22:06
Achtung Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
http://www.eg-sim.de

Sind wir nun alle Kriminelle?
Wenn es nach einem Richter im Göttinger Prozess gegen einen 35-jährigen Handy-Unlocker geht, ja!

Seit Juni 2010 arbeiteten acht Beamte aus der gegründeten "Ermittlungsgruppe SIM" in Göttingen gegen Personen, die Ihre Telefone entsperren und vom SIM-Lock befreien.
Der Auftrag stammt nicht von den Netzbetreibern oder von Geräteherstellern. Die Staatsanwaltschaft selbst ermittelte gegen professionelle sowie Hobby-Entsperrer. Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, und Beschlagnahmungen sind die Folge. Und das bei Verkäufern von Equipment, sowie bei deren Kunden.

Anfang Mai gab es den ersten Prozess gegen einen 35-jährigen Unlocker aus Göttingen. Das Urteil: 7 Monate Haft, die auf Bewährung ausgestellt wurde.

Dieses Urteil bzw. die Begründung des Urteils hat weitreichende Folge, sollte es rechtskräftig und keine Revision eingeleitet werden. Auch wenn die Begründung dieses Urteils weitere Umstände berücksichtigen sollte, die dem Beklagten zur Last gelegt würden, dürfe es nicht ohne handfeste Prüfung zum rechtlichen Verbot von Eingriffen in Mobiltelefone kommen. Ein rechtskräftiges Urteil könnte als Präzedenzfall dienen, das jeglichen Eingriff in Geräten vollständig verbieten könnte, nicht nur einen Unlock. Die Begründung der Urteilsverkündung ist fragwürdig. Auch könnte dieses Urteil unkontrolliert die Tür zu weiteren Interpretationen öffnen und Gegenstand weiterer, von Mobiltelefonen fernen, Verfahren werden. Außerdem könnten die Netzbetreiber die Folgen negativ zu spüren bekommen, sollten potentielle Kunden auf den Kauf entsprechender Mobiltelefone verzichten, sofern es Kunden untersagt würde, dort selbst Individualisierungen vorzunehmen. Negative Auswirkungen würden auf die Kunden übertragen werden. Manche Geschäftsbereiche würden gefährdet, sollte dieses Amtsgericht-Urteil tatsächlich durchgesetzt werden.

Auch NokiaPort.de schließt sich diesen Interessen an und möchte insofern Unterstützung leisten, dass die Chance auf eine Revision besteht. Somit soll die Substanz dieses Urteils auf hörerer gerichtlichen Instanz erneut geprüft werden.

Hierfür wurde nun eine Interessengemeinschaft gegründet, die zum Ziel hat gegen das Urteil anzukämpfen und eine Revision des Urteils zu unterstützen.

Für eine erfolgreiche Revision haben sich mehrerer Mobilfunk-Communities verbündet, um eine Spendenaktion aufzurufen und weitere Verfahren in höheren Instanzen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen.
Für finanzielle Hilfe wurde die Seite http://eg-sim.de ins Leben gerufen, auf denen gespendet werden kann. Sollte es zu einer Wende des Urteils kommen, werden die Spenden an Gute Zwecke/Einrichtungen gespendet.

Es gibt viele Länder, in denen das Entsperren des eigenen Geräts gesetzlich erlaubt ist. Bestes Beispiel zeigt der österreichische Fall der Provider Yesss! gegen T-Mobile. Die Richter entschieden zugunsten Yesss!, der Kunden sogar dazu animieren darf und Anleitungen stellt, wie man Telefone entsperren kann. Es gibt sogar Ländern in denen ein SIM-Lock gesetzlich verboten ist, so zum Beispiel Finnland.
Nehmen wir uns ein Beispiel daran. Das gibt dem Kunden die freie Verfügungsgewalt über sein Eigentum.

"Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil" ... Nein, nicht mit uns! Und schon gar nicht pauschal aus der niedrigsten gerichtlichen Instanz!

Hier geht es zur Webseite http://www.eg-sim.de

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Wernicke Cipher (Chiffrierung)
Unlösbares Problem? -> das Nötel :-)
Zitieren #1
RE: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
Die Frage ist nur:
Wie sieht man es nach 2 Jahren, wenn das Handy "abbezahlt" ist???
Oder wenn ich mir eins ohne Vertrag kaufe?

Wie oben schon erwähnt: freie Verfügungsgewalt über sein Eigentum!!!
Zitieren #2
Text Re: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
Vielen Dank für die ersten Spenden.

Wir haben derzeit einen Spendenstand von 282,26,- € erreicht.

Bitte helft uns weiterhin so tatkräftig, damit wir das Urteil revidieren können.

@ Handynull,

es geht um das vorzeitige entsperren von Handys.

Nach Ablauf der 2 Jahre bekommst Du ja den Code vom Provider kostenlos
oder gegen eine Zahlung von ca. 100,- € auch vorher.

Es steht nur nirgends das das vorzeitige entsperren durch dritte gegen die AGB verstößt.
Zitieren #3
RE: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
Auf eine Kriminelle Art und Weis verschaff sich der Staat denn Zugang zu denn Leuten und wirft ihnen schon Unlock zu

Und bald ist man ein Terrorist wenn man so etwas macht X(
Zitieren #4
Text Re: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
Genau darum geht es nämlich, das wir aufgrund dieses Urteils alle zu "Kriminelle" abgestempelt werden können.

Und wir haben ein paar Tausend Handyshops in Deutschland.

Die Hersteller schließen immer mehr Standorte in Deutschland und der Kunde ist der angearschte.

Alles was wir kriegen können, ob Urteil etc. ist hilfreich.
Noch fehlt dem Anwalt das Urteil mit der Begründung.

Rechtsmittel wurden bereits eingelegt.
Sobald das URteil dann vor liegt, wird dann enschieden ob Revision oder Berufung.
Zitieren #5
Text Re: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
http://www.youtube.com/watch?v=wALm67nSCOU
Zitieren #6
Text Re: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
Das Gerichtsurteil iegt nun vor und ist bereits hochgeladen.

Aus Datenschutzgründen wurden Namen und Adressen des Angeklagten geschwärzt, sowie Kundendaten.

http://www.eg-sim.de/html/gerichtsurteil.html

Aktueller Spendenstand: 613,75,- €
Zitieren #7
Text Re: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
Zitat:Nach Ablauf der 2 Jahre bekommst Du ja den Code vom Provider kostenlos
oder gegen eine Zahlung von ca. 100,- € auch vorher.
Ihr in Deutschland habt es eh gut. Bei uns haben die Handy einen Netlock und sind für immer zu ausser man zahlt +100€. Wenn man zb bei Drei vor den 24Monaten ein hoffenes Handy haben will zahllt man über 300€.
Zitieren #8