Letzter Beitrag: 19.02.2012, 22:06
RE: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
Die Frage ist nur:
Wie sieht man es nach 2 Jahren, wenn das Handy "abbezahlt" ist???
Oder wenn ich mir eins ohne Vertrag kaufe?

Wie oben schon erwähnt: freie Verfügungsgewalt über sein Eigentum!!!
Zitieren #2

Nachrichten in diesem Thema

RE: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
27.05.2011, 10:18
von Handynull
RE: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
28.05.2011, 21:26
von Ingrid