Letzter Beitrag: 28.02.2010, 20:24
Text RE: Sind die bei ePlus eigentlich doof ?
Eine Beschwerde wegen einem vormals angebotenen Vertrag kann man im Nachhinein nicht mehr einfordern!
Ein mündliches Angebot (im Gespräch oder am Telefon) ist leider nur solange gültig bis man das Gespräch beendet. Unmittelbar danach ist es schon wieder hinfällig, so die Rechtslage.

Also würde ich keine Anstalten versuchen, doch noch an die angebotenen Vertrag zu kommen. Da hilft auch leider keine Verbraucherzentrale.

[ExiTuS]
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Wernicke Cipher (Chiffrierung)
Unlösbares Problem? -> das Nötel :-)
Zitieren #8

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