RE: Einspruch! Göttinger SIM-Unlock-Urteil
Die Frage ist nur:
Wie sieht man es nach 2 Jahren, wenn das Handy "abbezahlt" ist???
Oder wenn ich mir eins ohne Vertrag kaufe?
Wie oben schon erwähnt: freie Verfügungsgewalt über sein Eigentum!!!
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