RE: Tastensperrentaste abgebrochen - Suche Lösungsvorschläge
Zitat:Original von [ExiTuS]
Eine Rücknahme wegen Nichtgefallens ist reine Kulanz des Verkäufers. Rechtlich nicht durchsetzbar.[ExiTuS]
aber nich wenn ich es über Inet geordert hab, also nach dem Fernabsatzgesetz
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen.......................................
schaun wa mal .................