RE: Außerordentliche Kündigung von o2 wegen genion l Vertrag
11. Sperre
11.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist O2 berechtigt, die Erbringung der Mobilfunkdienstleistungen
gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Teil- bzw. Vollsperrung), wobei zunächst
eine Teilsperrung erfolgt, wenn
(1) der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 5.1 a), b), c), g), h) oder i) nicht nachkommt oder ein wichtiger
Grund zur fristlosen Kündigung gemäß den Ziffern 8.6 c) oder 8.6 d) vorliegt,
(2) wegen einer besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung
von O2 in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung
beanstanden wird.
11.2 Im Fall der Ziffer 5.1 a) ist O2 zur Sperre nur berechtigt, wenn und solange der Kunde seiner Zahlungspflicht
nicht nachkommt. Im Fall der Ziffer 5.1 a) und im Fall der besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens
ist eine Vollsperrung des Netzzugangs frühestens nach Ablauf einer einwöchigen Sperrung für
abgehende Verbindungen möglich. Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fernmündlich, per
SMS oder per E-Mail im Vorhinein angekündigt. Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass
nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt.
11.3 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt, solange der
Kunde nicht nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als das Entgelt.
Die Vornahme der Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte, insbesondere
der monatlichen Grundpreise, (insbesondere monatliche Grundgebühren, Basispreise, Pack-Preise, Flatrate-
Preise, Mindestumsätze) unberührt.
hier hab ich mal ein Teil der AGBS
@nexus schrieb mal via E-mail Scholz786@gmx.de wo du berlin wohnst
11.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist O2 berechtigt, die Erbringung der Mobilfunkdienstleistungen
gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Teil- bzw. Vollsperrung), wobei zunächst
eine Teilsperrung erfolgt, wenn
(1) der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffern 5.1 a), b), c), g), h) oder i) nicht nachkommt oder ein wichtiger
Grund zur fristlosen Kündigung gemäß den Ziffern 8.6 c) oder 8.6 d) vorliegt,
(2) wegen einer besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung
von O2 in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung
beanstanden wird.
11.2 Im Fall der Ziffer 5.1 a) ist O2 zur Sperre nur berechtigt, wenn und solange der Kunde seiner Zahlungspflicht
nicht nachkommt. Im Fall der Ziffer 5.1 a) und im Fall der besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens
ist eine Vollsperrung des Netzzugangs frühestens nach Ablauf einer einwöchigen Sperrung für
abgehende Verbindungen möglich. Dem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fernmündlich, per
SMS oder per E-Mail im Vorhinein angekündigt. Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass
nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt.
11.3 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt, solange der
Kunde nicht nachweist, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als das Entgelt.
Die Vornahme der Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte, insbesondere
der monatlichen Grundpreise, (insbesondere monatliche Grundgebühren, Basispreise, Pack-Preise, Flatrate-
Preise, Mindestumsätze) unberührt.
hier hab ich mal ein Teil der AGBS
@nexus schrieb mal via E-mail Scholz786@gmx.de wo du berlin wohnst
Nokia N8-00
Produktcode: 0599762
FW: 014.008
Ovi Karten 3.06 10 KW 50 b03
Sony Erisscon Arc
NOKIA BOOKLET 3G SCHWARZ
RX-72
[CENTER] We aRe OnE[/CENTER]
[CENTER] :) [/CENTER]
Produktcode: 0599762
FW: 014.008
Ovi Karten 3.06 10 KW 50 b03
Sony Erisscon Arc
NOKIA BOOKLET 3G SCHWARZ
RX-72
[CENTER] We aRe OnE[/CENTER]
[CENTER] :) [/CENTER]