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5800 - keine Blitzlichtfunktion

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5800 - keine Blitzlichtfunktion - Achti - 10.04.2013

Hallo zusammen,

ich hatte ja wegen der Akkuprobleme (Standbyverbrauch ca. 135mA im Leerlauf) das 5800 meiner Frau letztes Jahr 2 x in Reparatur.

Da mit dem Handy seit der letzten Reparatur keine Blitzlichtbilder gemacht wurden, haben wir erst
beim letzten Urlaub festgestellt, das der Blitz nicht mehr funktioniert.

Der Blitz wird auch mit einer zum Test heruntergeladenen Taschenlampen App nicht angesteuert.

Beim ersten Reperaturversuch wurde die Hauptplatine für viel Geld gewechselt, ohne Erfolg.

Zweiter, kostenloser Reperaturversuch (nochmals irgenwelche Teile gewechselt) - Stand By Zeit wieder normal.

Jetzt meine Fragen :
Wenn eine Hauptplatine gewechselt wird, wird dann die Kamera der alten Platine verwendet oder befindet sich auf neuen Platine bereits eine Kamera?

Wie lange hat man Garantie ( auf die gewechselte Platine und Bauteile) oder wird das nicht mehr funktionierend Blitzlicht als neuer Fehler gehandhabt, wenn die Kamera der alten Platine verwendet wurde ?

Vielleicht kann hier jemand helfen

MfG Achti


Re: 5800 - keine Blitzlichtfunktion - [ExiTuS] - 10.04.2013

Hi,

ich behaupte, dass das Kameramodul nicht mit getauscht wird, da die Peripherie erhalten bleibt (sofern die Richtlinien den Austausch von Kleinteilen nicht explizit vorsieht, etwa nur Schrauben, verklebte Teile usw).
Übrigens ist der Blitz ein unabhängiges Bauteil und hat nichts zu tun mit dem Kameramodul (ein Blechgehäuse mit Linsen, Optik, etc und Kontakten).

Die Gewährleistung von 2 Jahren bleibt unverändert und verlängert sich nicht durch eine Reparatur! Mit der Herstellergarantie verhält es sich ebenso. Der fehlerhafte Blitz würde unabhängig behandelt. Vielleicht gibt es auch eine Pappnase, die man davon überzeugen kann, dass der Blitz und die Kamera eine zusammenhängende Komponente darstellen Smile

Wenn das Gerät schon zwei mal in der Reparatur war, dann noch einmal wegen der Platine und nun erneut aufgrund des Blitzes, würde ich mich nicht an Nokia, sondern an deinen Verkäufer als Vertragspartner wenden. Vier Reparaturen muss man nicht hinnehmen und sofern die Beweislast für dich spricht, lasse das Gerät zurückgehen! Wink

[ExiTuS]