Letzter Beitrag: 22.11.2007, 18:39
N93 Garantieablehnung wegen schwachsinn
Mahlzeit

Hab mein N93 zur Garantiereparatur eingesandt weil

1. das ding ständig ausging (hatte aber nix mit Software zu tun)
2. Der Focus in der Kamera defekt war
3. Unten wo man am Handy das Band festmachen kann eine seite von dem Clip auf einmal gerissen ist

Nun bekam ich heute den Anruf das keine Garantie dafür vorgesehen ist weil eine Mechanische Beschädigung des Covers vorliegt. Ach echt,kann es sein weil ich es deswegen eingesendet habe. Das Handy ist NICHT gefallen oder so sodnern der Riss in diesem Clip da unten kam zustand nach dem ich das handy ans Band gemacht habe,drehtei ch mich apprupt rum und auf einmal riss die eine seite und das Handy hing so halb noch an diesem dämlichen CLip. Vor allem ich würde es doch nicht mit auf die reparaturkarte schreiben und mir selbst ein EI legen.

PRoblem ist, man kriegt diese dämlichen Systemhäuser nicht ans telefon als Privatkunde und bei Nokia melden haha über 0900 machts erstens spaß und 2. kümmern die sich nicht wirklich drumm.

hab überlegt rechtliche Schritte zu gehen da ich an eidesstatt versichern kann das es kein sturzschaden ist und vor allem ein fabrikationsfehler in diesem dämlichen clip,Das Handy HÄTTE durch diesen Bruch hinfallen können und dnan wärs echt sogar noch NOkia fehler gewesen.

Was kann ich sonst noch tun
Zitieren #1
RE: N93 Garantieablehnung wegen schwachsinn
Es ist völlig korrekt, dass Nokia selbst die "Garantie" verweigern darf!!! Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und wenn der sich querstellt, helfen wohl auch keine rechtlichen Schritte

Die "Gewährleistung" von 2 Jahren hat der gewerbliche Händler zu tragen. Solltest du bei Nokia überhaupt keine Chance haben, würde ich es über den Händler versuchen.

Allerdings ist es schwer dir hier etwas genaues über Materialfehler oder Eigenverschulden sagen. Schließlich wissen wir nicht, wie stark deine abrupte Bewegung war und ob es noch im zumutbaren Bereich der Benutzung und der Materialbelastung liegt... keine Ahnung.

Jetzt musst du natürlich irgendwie beweisen, dass der Schaden am Fokus nicht durch den Clip-Unfall hervorgerufen wurde und, dass die Abstürze auch nicht davon kommen.

Vielleicht versuchst du es trotzdem auch über den Händler. Dieser kann die Gewährleistung zumindest nicht ohne Handhabe verwehren, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist! In den ersten 6 Monaten, muss er dir sogar beweisen, dass der Materialfehler noch nicht vorlag. Sollte das Telefon schon mehr als 6 Monate der Gewährleistung genossen haben, ist es deine Aufgabe ihm das Gegenteil zu beweisen. So die Rechtslage.

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Wernicke Cipher (Chiffrierung)
Unlösbares Problem? -> das Nötel :-)
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